{"id":63,"date":"2018-06-11T11:09:42","date_gmt":"2018-06-11T11:09:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.esskultur-schule.de\/ek\/?page_id=63"},"modified":"2018-12-01T20:48:58","modified_gmt":"2018-12-01T20:48:58","slug":"wahl-des-essensanbieters","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.esskultur-schule.de\/ek\/wahl-des-essensanbieters\/","title":{"rendered":"Wahl des Essensanbieters"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wie geht man den Wechsel eines Essenanbieters an?<\/strong><\/p>\n<p><strong>1) Wer entscheidet \u00fcber den Anbieter?<\/strong><\/p>\n<p>Die Organisation der Auswahl des Essensanbieters liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Wahl des Essensanbieters ist z.B. in Schulen nicht Aufgabe der Schulkonferenz, sondern der Elternversammlung.<br \/>\nEs handelt sich hier um einen privatrechtlichen Vertrag. Weder die Einrichtungsleitung (Kita\/Schule), noch die Erzieher\/P\u00e4dagogen oder auch der Tr\u00e4ger der Einrichtung oder gar die Kommune haben hier etwas zu sagen.<\/p>\n<p>Ausnahmen gibt es nat\u00fcrlich:<br \/>\n* die Kommune \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr das Essen komplett<br \/>\n* der Tr\u00e4ger hat den Essensanbieter im Kita- oder Schulvertrag (freie Schulen) fixiert<\/p>\n<p>Die Eltern sind die Vertragspartner mit dem Caterer, aber die Kinder sollte man nicht bei der Auswahl vergessen. Je nach Entscheidungsf\u00e4higkeit sollten unbedingt die Kinder und deren W\u00fcnsche und Erfahrungen ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p><strong>2) Warum wechselt man den Anbieter?<\/strong><\/p>\n<p>Einen Wechsel sollte man dann in Betracht ziehen, wenn Qualit\u00e4t oder Leistung nicht mehr dem entsprechen, was die Eltern w\u00fcnschen. Wir raten aber immer zuerst den Dialog mit dem Caterer und den K\u00fcchenpersonal zu f\u00fchren. Am besten sammelt der Elternrat alle Anfragen und Beschwerden und bespricht diese mit dem Ziel der L\u00f6sungsfindung mit dem Caterer.<\/p>\n<p><b>3) Was wollen die Eltern? <\/b><\/p>\n<p>Der Elternrat ist das gew\u00e4hlte Gremium der Elternschaft in der Einrichtung. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen die Elternr\u00e4te allein auf Grund Ihrer Wahl eine Legitimation ableiten und den neuen Anbieter im Alleingang ausw\u00e4hlen! Das hei\u00dft jedoch, die Sch\u00fcler und P\u00e4dagogen nicht mit einzubeziehen. Das bedeutet aber auch, daf\u00fcr die Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Gelobt wird selten, getadelt oft!<\/p>\n<p>Aus Erfahrung raten wir davon aber dringend ab. Es sollten besser alle in die Entscheidungsphase einbezogen werden. Mittels einer Befragung kann man sich ein gutes Meinungsbild holen. Wir haben daf\u00fcr einen Fragebogen entworfen. Besprechen Sie, welche Wichtung Sie f\u00fcr die einzelnen Punkte setzen und \u00e4ndern Sie den Fragebogen entsprechend ab. Der Vorteil der Befragung durch den Elternrat liegt klar auf der Hand: Der Elternrat setzt nach Auswertung den Willen der Befragten um!<\/p>\n<p>Fragebogen als PDF\u00a0 &gt;&gt;&gt;\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.esskultur-schule.de\/ek\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/fragebogen_essenskriterien.pdf\">fragebogen_essenskriterien<\/a><\/p>\n<p><strong>4) Die Wahlvorbereitung<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem die Eltern, in Schulen die Sch\u00fcler, sowie die P\u00e4dagogen abgestimmt haben findet die Auswertung statt. Nun sollte man den jetzigen Essensanbieter mit diesen Ergebnis konfrontieren und ggf. Verbesserungen einfordern. Ist ein Wechsel unumg\u00e4nglich, kann man mit dem Ergebnis der Umfrage eine Ausschreibung an die Essensanbieter starten. Meist kommen ca. 3 Anbieter in die engere Wahl. Es hat sich bewehrt, diese zu einem Probeessen f\u00fcr die Kinder einzuladen. Aber auch am Wahltag als Info-Stand ist machbar.<\/p>\n<p><b>5) Die Caterer-Auswahl<\/b><\/p>\n<p>Mit den Auswertungen kann man nun an die Caterer herangehen. In der Regel hat die Kommune schon Caterer gelistet und kann Kontakte vermitteln oder das Internet hilft weiter. Wenn z.B. die Gewichtung des Fragebogen auf einen Bio-Essen-Anbieter verweist, dann sollte der Schwerpunkt des Caterers nat\u00fcrlich auf BIO liegen.<\/p>\n<p><strong>6) Die Wahl<\/strong><\/p>\n<p>Am Wahltag sind z.B. die 3 Caterer, die im Vorfeld der Elternrat anhand der Auswertungen ausgesucht hat vertreten. Die Eltern w\u00e4hlen am Besten mit einem Stimmzettel ab und unterschreiben auf einem Extrablatt die Stimmenabgabe f\u00fcr das Kind der Gruppe\/Klasse. Der Stimmzettel kann ganz einfach ein leeres Blatt sein, auf dem man die Zahl oder Buchstabe des Caterers schreibt. Im Anschluss sollte eine \u00f6ffentliche Ausz\u00e4hlung erfolgen und zeitnah das Ergebnis an die Eltern und Caterer kommuniziert werden.<br \/>\nWichtig: Jeder Essensteilnehmer hat EINE Stimme &#8211; pro Essensvertrag. P\u00e4dagogen, die NICHT an der Pausenversorgung teilnehmen oder sich anderweitig Essen organisieren haben auch KEIN Stimmrecht. Die Auswahl sollen somit nur die Menschen treffen, die unmittelbar davon betroffen sind. Ggf. kann man die letzte Schulklasse der Schule von der Wahl ausschliessen, wenn der neue Caterer erst mit dem neuen Schuljahr beginnt.<\/p>\n<p><strong>7) Der Vertrag<\/strong><\/p>\n<p>Der Caterer schlie\u00dft mit der Einrichtung lediglich einen \u00dcberlassungsvertrag f\u00fcr die Nutzung der R\u00e4ume. In der Regel macht dies der Tr\u00e4ger. H\u00e4ufig unterschreiben Eltern oder P\u00e4dagogen noch Liefervertr\u00e4ge f\u00fcr die ganze Einrichtung. Dies ist nicht gesetzeskonform. Solche Vertr\u00e4ge sind ung\u00fcltig und k\u00f6nnen im ung\u00fcnstigen Fall auch Probleme f\u00fchren.<\/p>\n<p>Sauber ist also ein \u00dcberlassungsvertrag, der zwischen Caterer und Tr\u00e4ger \u00fcber die K\u00fcchennutzung geschlossen wird. Dann bietet der Caterer \u2013 heute fast Standard \u2013 eine Onlineplattform an, wo man das Essen bestellen kann. Jede Bestellung w\u00fcrde dann wie der Kauf einer Fahrkarte wirken. Eine Fahrkarte eine Fahrt. Keine weiteren Verpflichtungen. Eine Bestellung, ein Essen und dann pro Monat die Abrechnung.<\/p>\n<p>Der \u00dcberlassungsvertrag sollte im Idealfall immer nur f\u00fcr ein Jahr laufen. Da die Eltern den neuen Caterer f\u00fcr die Einrichtung festlegen, sollten die Tr\u00e4ger die \u00dcberlassungsvertrage entsprechend anpassen.<\/p>\n<p><strong>8) Wie kann eine Kontrolle der empfangenen Leistung aussehen?<\/strong><\/p>\n<p>Es ist durchaus m\u00f6glich, zur Mittagszeit die K\u00fcche\/Speiser\u00e4ume zu besuchen (Essentest). Die P\u00e4dagogen aber gern auch die Kinder sollten mit einbezogen werden.<br \/>\nDie Eltern unterzeichnen einen Vertrag und haben das Recht und auch die Pflicht die Leistung ggf. zu kontrollieren.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Kurz und knapp:<\/p>\n<p><strong>Gesundes Essen in Kitas und Schule<\/strong><\/p>\n<p>Verantwortliche: DIE ELTERN<\/p>\n<p><strong>empfohlenes Vorgehen:<\/strong><br \/>\n1) Der Elternrat organisiert eine Befragung alle Eltern, ggf. der Kinder und des Personals. Aus den Antworten ergibt sich eine Tendenz. Meist kommen nur 2-3 Anbieter in Betracht.<\/p>\n<p>2) Anbieter anfragen. Testessen f\u00fcr die Kinder, ggf. auch f\u00fcr Personal organisieren. Meinungen erfassen und auswerten.<\/p>\n<p>3) Die Mehrheitsentscheidung den Eltern mitteilen. Die Kita- und Schulleitung informieren, damit die Vertr\u00e4ge \u00fcber die Nutzung der R\u00e4umlichkeiten abgeschlossen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>weitere Informationen:<\/strong><br \/>\nwww.esskultur-schule.de\u00a0 oder\u00a0\u00a0 www.esskultur-kita.de<\/p>\n<p><strong>Guten Appetit!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie geht man den Wechsel eines Essenanbieters an? 1) Wer entscheidet \u00fcber den Anbieter? Die Organisation der Auswahl des Essensanbieters liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Wahl des Essensanbieters ist z.B. in Schulen nicht Aufgabe der Schulkonferenz, sondern der Elternversammlung. Es handelt sich hier um einen privatrechtlichen Vertrag. 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