Wie geht man den Wechsel eines Essenanbieters an?

1) Wer entscheidet über den Anbieter?

Die Organisation der Auswahl des Essensanbieters liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Wahl des Essensanbieters ist z.B. in Schulen nicht Aufgabe der Schulkonferenz, sondern der Elternversammlung.
Es handelt sich hier um einen privatrechtlichen Vertrag. Weder die Einrichtungsleitung (Kita/Schule), noch die Erzieher/Pädagogen oder auch der Träger der Einrichtung oder gar die Kommune haben hier etwas zu sagen.

Ausnahmen gibt es natürlich:
* die Kommune übernimmt die Kosten für das Essen komplett
* der Träger hat den Essensanbieter im Kita- oder Schulvertrag (freie Schulen) fixiert

Die Eltern sind die Vertragspartner mit dem Caterer, aber die Kinder sollte man nicht bei der Auswahl vergessen. Je nach Entscheidungsfähigkeit sollten unbedingt die Kinder und deren Wünsche und Erfahrungen berücksichtigt werden.

2) Warum wechselt man den Anbieter?

Einen Wechsel sollte man dann in Betracht ziehen, wenn Qualität oder Leistung nicht mehr dem entsprechen, was die Eltern wünschen. Wir raten aber immer zuerst den Dialog mit dem Caterer und den Küchenpersonal zu führen. Am besten sammelt der Elternrat alle Anfragen und Beschwerden und bespricht diese mit dem Ziel der Lösungsfindung mit dem Caterer.

3) Was wollen die Eltern?

Der Elternrat ist das gewählte Gremium der Elternschaft in der Einrichtung. Natürlich können die Elternräte allein auf Grund Ihrer Wahl eine Legitimation ableiten und den neuen Anbieter im Alleingang auswählen! Das heißt jedoch, die Schüler und Pädagogen nicht mit einzubeziehen. Das bedeutet aber auch, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Gelobt wird selten, getadelt oft!

Aus Erfahrung raten wir davon aber dringend ab. Es sollten besser alle in die Entscheidungsphase einbezogen werden. Mittels einer Befragung kann man sich ein gutes Meinungsbild holen. Wir haben dafür einen Fragebogen entworfen. Besprechen Sie, welche Wichtung Sie für die einzelnen Punkte setzen und ändern Sie den Fragebogen entsprechend ab. Der Vorteil der Befragung durch den Elternrat liegt klar auf der Hand: Der Elternrat setzt nach Auswertung den Willen der Befragten um!

Fragebogen als PDF  >>>  fragebogen_essenskriterien

4) Die Wahlvorbereitung

Nachdem die Eltern, in Schulen die Schüler, sowie die Pädagogen abgestimmt haben findet die Auswertung statt. Nun sollte man den jetzigen Essensanbieter mit diesen Ergebnis konfrontieren und ggf. Verbesserungen einfordern. Ist ein Wechsel unumgänglich, kann man mit dem Ergebnis der Umfrage eine Ausschreibung an die Essensanbieter starten. Meist kommen ca. 3 Anbieter in die engere Wahl. Es hat sich bewehrt, diese zu einem Probeessen für die Kinder einzuladen. Aber auch am Wahltag als Info-Stand ist machbar.

5) Die Caterer-Auswahl

Mit den Auswertungen kann man nun an die Caterer herangehen. In der Regel hat die Kommune schon Caterer gelistet und kann Kontakte vermitteln oder das Internet hilft weiter. Wenn z.B. die Gewichtung des Fragebogen auf einen Bio-Essen-Anbieter verweist, dann sollte der Schwerpunkt des Caterers natürlich auf BIO liegen.

6) Die Wahl

Am Wahltag sind z.B. die 3 Caterer, die im Vorfeld der Elternrat anhand der Auswertungen ausgesucht hat vertreten. Die Eltern wählen am Besten mit einem Stimmzettel ab und unterschreiben auf einem Extrablatt die Stimmenabgabe für das Kind der Gruppe/Klasse. Der Stimmzettel kann ganz einfach ein leeres Blatt sein, auf dem man die Zahl oder Buchstabe des Caterers schreibt. Im Anschluss sollte eine öffentliche Auszählung erfolgen und zeitnah das Ergebnis an die Eltern und Caterer kommuniziert werden.
Wichtig: Jeder Essensteilnehmer hat EINE Stimme – pro Essensvertrag. Pädagogen, die NICHT an der Pausenversorgung teilnehmen oder sich anderweitig Essen organisieren haben auch KEIN Stimmrecht. Die Auswahl sollen somit nur die Menschen treffen, die unmittelbar davon betroffen sind. Ggf. kann man die letzte Schulklasse der Schule von der Wahl ausschliessen, wenn der neue Caterer erst mit dem neuen Schuljahr beginnt.

7) Der Vertrag

Der Caterer schließt mit der Einrichtung lediglich einen Überlassungsvertrag für die Nutzung der Räume. In der Regel macht dies der Träger. Häufig unterschreiben Eltern oder Pädagogen noch Lieferverträge für die ganze Einrichtung. Dies ist nicht gesetzeskonform. Solche Verträge sind ungültig und können im ungünstigen Fall auch Probleme führen.

Sauber ist also ein Überlassungsvertrag, der zwischen Caterer und Träger über die Küchennutzung geschlossen wird. Dann bietet der Caterer – heute fast Standard – eine Onlineplattform an, wo man das Essen bestellen kann. Jede Bestellung würde dann wie der Kauf einer Fahrkarte wirken. Eine Fahrkarte eine Fahrt. Keine weiteren Verpflichtungen. Eine Bestellung, ein Essen und dann pro Monat die Abrechnung.

Der Überlassungsvertrag sollte im Idealfall immer nur für ein Jahr laufen. Da die Eltern den neuen Caterer für die Einrichtung festlegen, sollten die Träger die Überlassungsvertrage entsprechend anpassen.

8) Wie kann eine Kontrolle der empfangenen Leistung aussehen?

Es ist durchaus möglich, zur Mittagszeit die Küche/Speiseräume zu besuchen (Essentest). Die Pädagogen aber gern auch die Kinder sollten mit einbezogen werden.
Die Eltern unterzeichnen einen Vertrag und haben das Recht und auch die Pflicht die Leistung ggf. zu kontrollieren.


Kurz und knapp:

Gesundes Essen in Kitas und Schule

Verantwortliche: DIE ELTERN

empfohlenes Vorgehen:
1) Der Elternrat organisiert eine Befragung alle Eltern, ggf. der Kinder und des Personals. Aus den Antworten ergibt sich eine Tendenz. Meist kommen nur 2-3 Anbieter in Betracht.

2) Anbieter anfragen. Testessen für die Kinder, ggf. auch für Personal organisieren. Meinungen erfassen und auswerten.

3) Die Mehrheitsentscheidung den Eltern mitteilen. Die Kita- und Schulleitung informieren, damit die Verträge über die Nutzung der Räumlichkeiten abgeschlossen werden können.

weitere Informationen:
www.esskultur-schule.de  oder   www.esskultur-kita.de

Guten Appetit!